AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ThreeB IT GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und damit verbundene Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratungsleistungen sowie sonstige im jeweiligen Vertrag oder Angebot beschriebene Leistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der vereinbarten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Anpassung von Terminen und Preisen.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt, wird hierüber ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Ibbenbüren bzw. das zuständige Gericht im Landgerichtsbezirk Steinfurt.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.